St.Gallen: Gefängnis für Einbrüche in Schrebergärten und Kirche

2022-08-12 22:17:35 By : Mr. Spring Shao

Ein Mann hatte zusammen mit einer 38-Jährigen Lautsprecher, Bohrmaschinen und Kochtöpfe aus den Familiengärten Blumenwies mitlaufen lassen. Weil der Mann aber noch mehr auf dem Kerbholz hat, wird er zu fünf Monaten Freiheitsentzug verurteilt.

Das Paar ist alles andere als ein klassisches Einbrecherduo. Statt in Villen oder Einfamilienhäuser einzudringen und teuren Schmuck und Bargeld mitlaufen zu lassen, haben sich der 31-Jährige und die 38-Jährige die Schrebergärten im Osten der Stadt St.Gallen ausgesucht. Die beiden Schweizer Staatsbürger brachen in einer Februarnacht dieses Jahres um 2.30 Uhr gleich in vier Häuschen des Familiengartens Blumenwies ein. Dies geht aus Strafbefehlen hervor, die den zwei Beschuldigten vor kurzem zugestellt wurden.

Gemäss St.Galler Staatsanwaltschaft wuchtete das Paar mehrere Häuschen mit Werkzeug auf und stahl daraus etwa Bluetooth-Lautsprecher, eine Werkzeugkiste, eine Wildkamera, einen Winkelschleifer und eine Geldkassette mit 30 Franken Bargeld. Bei einem anderen Gartenhäuschen verschaffte sich das Duo Zutritt und nahm eine Bohrmaschine und einen Hammer mit.

Auf ihrem Beutezug durch den Schrebergarten entwendete das Paar auch zwei Kochtöpfe. Gemäss Strafbefehl hätten die beiden die Einbrüche gemeinsam geplant, den Entschluss gefasst und bei der Tatausführung «arbeitsteilig zusammengewirkt».

Noch in der gleichen Nacht oder in einer darauffolgenden Nacht – so genau lässt sich das nicht mehr rekonstruieren, weil die Taten an einem Wochenende geschahen – brach der 31-Jährige nur rund 250 Meter entfernt von den Schrebergärten erneut ein. Auch in diesem Fall ist es ein eher ungewöhnlicher Ort für einen Einbruch. Er wuchtete nämlich an der Ostseite der Kirche Halden ein Fenster auf und stieg durch dieses in ein Sitzungszimmer der ökumenischen Gemeinde ein.

Der Mann brach eine rote und eine blaue Geldkassette auf und klaut daraus 20 Franken. Der angerichtete Schaden am Kirchenfenster sowie auch an den Türen der Schrebergartenhäuschen ist ungemein höher. Allein der Sachschaden an Fensterrahmen und -glas beläuft sich auf rund 600 Franken.

Nun haben die weltlichen Strafverfolgungsbehörden über das Einbrecherduo gerichtet: Die St.Galler Staatsanwaltschaft erachtet den 31-Jährigen schuldig wegen mehrfachen – teils versuchten, teils vollendeten – Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigungen und mehrfacher Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Mann hatte gemäss Strafbefehl unregelmässig «Crack» sprich Kokain und zudem Cannabis konsumiert.

Aufgrund der Summe der begangenen Delikte, und weil der Schweizer mehrfach vorbestraft ist, wird er zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Busse von 300 Franken verurteilt. Seine Partnerin wird wegen des gleichen Deliktkatalogs zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt. Zudem erhält die 38-Jährige eine Busse von 600 Franken aufgebrummt. Die Frau ist ebenfalls vorbestraft und hatte nebst den Einbrüchen auch Haschisch konsumiert. Im Strafbefehl schreibt die Staatsanwaltschaft, dass der Beschuldigten «der bedingte Strafvollzug gerade noch gewährt werden kann». Ihr Komplize muss ins Gefängnis.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.